Im Zuge der Umnutzung von Gebäuden und Bebauungsflächen werden zukünftig immer höhere Anforderungen an den Bauherrn gestellt, die einen ökologisch vertretbaren, gesundheitlich risikofreien und gegebenenfalls denkmalgerechten Umgang mit der Altsubstanz gewährleisten sollen.
Zur Erteilung einer Abbruchgenehmigung verlangen die Behörden daher ein sogenanntes "Rückbau- und Entsorgungskonzept", das wir Ihnen auf Anfrage erstellen können: